Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Module

Regelungen für die Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Module 

1. Alle Anmeldungen finden in der 1. Woche der 2. Prüfungsperiode des Vorsemesters statt. Vorzugsweises soll die Anmeldung über OLAT oder Email ermöglicht werden. Sollten bestimmte Auswahlkriterien (Studiengang, Fachsemesterzahl, bestandene Propädeutika o.ä.) für die Vergabe der Plätze erforderlich sein, müssen diese mit abgefragt und von den Studierenden angeben werden.

2. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der 2. Woche der 2. Prüfungsperiode des Vorsemesters.

3. Die Vergabe der Plätze erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Fachprüfungsordnungen. Ist ein Abbau des Überhangs nicht möglich, so trifft die für die Lehrveranstaltung verantwortliche Person die Auswahl unter denjenigen Studierenden, die in einem Studiengang eingeschrieben sind, in dem die Lehrveranstaltung studienplanmäßig vorgesehen ist, sich rechtzeitig bis zu dem von der verantwortlichen Person festgesetzten Termin angemeldet haben und die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Diejenigen Studierenden sind zu bevorzugen, deren Fachsemesterzahl sich durch Nichtzulassung verlängern würde. Unter gleichrangigen Studierenden entscheidet das Los. Um Härtefälle zu vermeiden, kann die oder der Modulverantwortliche auf Antrag von dieser Reihenfolge abweichen. Im Bereich der fachrichtungsübergreifenden bzw. studiengangsübergreifenden Wahlpflichtmodule findet die Begründung der Verlängerung des Studiums keine Anwendung, es kann ein anderes Modul belegt werden.

4. Die Bekanntgabe aller für die Anmeldung und Bekanntgabe der Teilnehmer erforderlichen Angaben erfolgt verbindlich in der Modulbeschreibung unter dem Punkt „Weitere Angaben“.

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