BAföG

Hinweise zur Bundesausbildungsförderung

Infos zum BAföG

Bescheinigungen zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung reichen Sie bitte im Prüfungsamt der Fakultät, Hermann-Rodewald-Str. 4, 24118 Kiel ein. Die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes legen das Formular dem für die erforderliche Unterschrift zuständigen BAföG-Beauftragten vor.

Bachelor of Science
Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder einer Hochschule nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der_die Auszubildende einen Leistungsnachweis vorgelegt hat § 48 BAföG. Das ist regelmäßig eine nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Hochschule bzw. ein Nachweis über die erworbenen Leistungspunkte (ECTS).

Wortlaut und Intention des Gesetztes - § 48 Abs. 1 Nr. 2 BAföG - ist, dass der Nachweis über die Leistungen (Leistungsbescheinigung auf Formblatt 5) "nach Beginn des 4. Fachsemesters" ausgestellt wird. Nach Beginn des 4. Fachsemesters kann aber nur der Leistungsstand des 3. Fachsemesters bescheinigt werden.
Sollten allerdings die erforderlichen Leistungen zu Beginn des 4. Fachsemesters nicht erreicht worden sein, so kann eine Leistungsbescheinigung nach Ende des 4. Fachsemesters ausgestellt werden, dann natürlich mit dem Leistugsstand des 4. Fachsemesters. Bei diesem Verfahren kommt es in der Regel durch das Einreichen der Leistungsbescheinigung am Ende des 4. bzw. zu Beginn des 5. Fachsemsters und durch die Bearbeitungszeit im Amt für Ausbildungsförderung zu einer Verzögerung der Förderleistungen von bis zu 3 Monaten.

Master of Science
Der Master kann erst gefördert werden, wenn der Bachelor offiziell beendet ist. Dies muss durch Vorlage des Bachelorzeugnisses bzw. mindestens durch eine Bestätigung des Prüfungsamts nachgewiesen werden, gleichzeitig muss die Einschreibung in den Master nachgewiesen werden.

Doppelteinschreibung

Studierenden an der CAU zu Kiel wird eine Doppeleinschreibung ermöglicht. Sie melden sich für den noch nicht ganz abgeschlossenen Bachelor z. B. ins 7. Fachsemester zurück und können sich gleichzeitig schon in den Master einschreiben, sofern nicht mehr als 30 Leistungspunkte zum Abschluss fehlen und der Abschluss B.Sc. für ein SS bis zum 10.06. und für ein WS bis zum 10.12. nachgewiesen werden kann.

 

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