Zulassung zum Promotionsprüfungsverfahren
Zulassung zur Promotionsprüfung:
Die Promotion wird mit der Promotionsprüfung abgeschlossen. Zur Promotionsprüfung gehört die Abgabe der Dissertation sowie eine mündliche Prüfung, die Disputation.
Nach Absprache mit Ihrer Doktormutter / Ihrem Doktorvater melden Sie sich zur Promotionsprüfung mit den dafür erforderlichen Unterlagen gemäß § 11 der Promotionsordnung 2020 im Dekanat zu den verbindlich festgelegten Fristen an.
Unvollständige Anmeldeunterlagen oder verspätet eingereichte Dissertationsexemplare werden im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes aller Promotionskandidatinnen und Promotionskandidaten grundsätzlich nicht akzeptiert.
Eine Einschreibung als Promotionsstudent_in ist für die Zulassung zum Promotionsprüfungsverfahren nicht erforderlich.
Zu den Promotionsordnungen der AEF
Checkliste der Unterlagen für die Anmeldung zur Promotionsprüfung