Informationen zu den neuen bzw. geänderten Fachprüfungsordnungen 2017
Für alle Fachprüfungsordnungen gelten die durch das Hochschulgesetz erforderlichen Änderungen:
Das HSG § 52 (12) erlaubt eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung für Prüfungsleistungen nur noch bei Exkursionen, Sprachkursen, Praktika und praktischen Übungen oder vergleichbaren Veranstaltungen. Diese betroffenen Module sind neu im Anhang der FPO gekennzeichnet. Die Fakultät verzichtet auf die Einführung von vergleichbaren Lehrveranstaltungen im Sinne des § 52 Abs. 12.
Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der Änderungen in den Fachprüfungsordnungen:
Bachelor of Science Agrarwissenschaften
Bachelor of Science Ökotrophologie
Master of Science Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften
Für die neuen Versionen der Fachprüfungsordnungen 2017 finden Sie nachstehend die erfolgten Änderungen und die Äquivalenzlisten für die Übergangszeit bis zum Auslaufen der bisherigen Fachprüfungsordnungen:
Master of Science Agrarwissenschaften
Fachrichtung Nutztierwissenschaften - Verbleib in der FPO 2013
Fachrichtung Nutztierwissenschaften - Wechsel von der FPO 2013 in die FPO 2017
Fachrichtung Ökonomie - Verbleib in der der FPO 2013
Fachrichtung Ökonomie - Wechsel von der FPO 2013 ind die FPO 2017
Fachrichtung Agribusiness- Verbleib in der der FPO 2013
Fachrichtung Agribusiness - Wechsel von der FPO 2013 in die FPO 2017
Master of Science Ernährungs- und Verbraucherökonomie
hier: Erste Informationen der Änderungen
EVÖ - Beendigung des Studiums in der Version 2013
EVÖ - Wechsel von der FPO 2013 in die FPO 2017