FAQ
Bitte teilen Sie uns weitere "häufige Fragen" mit, die wir gerne in den Katalog aufnehmen.
Wann finden die Modulprüfungen statt?
In jedem Semester stehen zwei aufeinanderfolgende Prüfungsperioden zur Verfügung, die jeweils am Ende des Vorlesungszeitraumes und am Anfang des Folgesemesters liegen. Die genauen Termine der Anmeldungszeiträume für jede Prüfungsperiode und die Übersicht der Prüfungszeiträume hängen am Schwarzen Brett aus oder sind auf den Seiten des "Virtuellen Zentralen Prüfungsamtes" für Ba-/Ma-Studierende zu ersehen.
Wie erfolgt die Anmeldung für Modulprüfungen?
Ihre Anmeldung sollte im Onlinesystem Onlinesystem Qis erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Anmeldung auch schriftlich im Prüfungsamt mit dem dafür hier zu Verfügung stehenden Vordruck möglich.
Wann und wo erfahre ich meine Prüfungstermine?
Die Termine der Klausuren sind bereits zu Beginn des Semesters festgelegt und am Schwarzen Brett des Prüfungsamtes sowie auf den Online-Seiten des Prüfungsamtes ersichtlich. Die von den Dozentinnen und Dozenten angebotenen Prüfungstage für mündliche Prüfungen ersehen Sie spätestens am ersten Tag der 1. Anmeldeperiode an den gleichen Stellen. Den für Sie individuell gültigen Termin der ündlichen Prüfung ersehen Sie nach dem Ende der Anmeldeperiode über das Prüfungssystem (QIS). Für Studierende, die keinen Zugang über QIS haben, werden die Termine vom Prüfungsamt ausgehängt.
Wie sieht der Prüfungsablauf aus?
Alle mündlichen Prüfungen dauern ca. 15 - 45 Minuten als Einzel- oder Gruppenprüfung. Während der Prüfung sind zwei Prüfer_innen oder ein_e Prüfer_in und ein_e Beisitzer_in anwesend. Das Ergebnis muss dem Prüfling direkt nach der Prüfung mitgeteilt werden.
Klausuren werden unter Aufsicht geschrieben und dürfen 90 Minuten nicht überschreiten.
Werden Zuhörer zu den Prüfungen zugelassen?
Sofern Sie Ihr Einverständnis geben, kann eine Kommilitonin oder ein Kommilitone der Prüfung beiwohnen.
Wie kann ich eine Prüfung wiederholen?
Eine automatische Anmeldung erfolgt nicht. Bei einer nicht bestandenen oder einer nicht angetretenen Prüfung erfolgt keine erneute Wiederanmeldung durch das Prüfungsamt. Sie melden sich zu der gewünschten Prüfungsperiode erneut an, in der Sie die Wiederholungsprüfung antreten möchten. Eine Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.
Wann kann ich eine Prüfung wiederholen?
Jede Modulprüfung kann in den 3 auf die Lehrveranstaltung folgenden Prüfungsperioden zur Prüfung angemeldet werden. Ausgenommen sind die externen Module der anderen Fakultäten, die nur in 2 Prüfungsperioden angeboten werden (Chemie, Bio Pflanze, Bio Tier, VWL, Anatomie, Physik).
Module des SS sind möglich: Juli------Oktober-------Februar
Module des WS sind möglich: Februar---- März/April----- Juli
Wie verhalte ich mich bei einer Krankheit am Prüfungstag?
Sollten Sie am Prüfungstag krank sein, müssen Sie ein ärztliches Attest im Prüfungsamt vorlegen, damit der Prüfungsausschussvorsitzende überprüfen kann, ob die Erkrankung Ihr Fehlen bei der Prüfung entschuldigt. Der hierfür zwingend erforderlichen Vordruck (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) (Ausnahme: bei einem Krankenhausaufenthalt genügt eine Bescheinigung der Klinik) steht Ihnen hier zur Verfügung.
Die für den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Das heißt, Sie müssen die kompletten Rücktrittsunterlagen innerhalb von 4 Werktagen (inklusive Tag der Prüfung) in einem von dem Rücktritt betroffenen Prüfungsamt einreichen. Es gilt der Poststempel. Samstage, Sonn- und Feiertage werden nicht mitgerechnet. Bei einer mündlichen Prüfung sollten Sie den Dozenten spätestens am Morgen der Prüfung durch eine Mail von Ihrem Fehlen unterrichten.
Referate, Hausarbeiten & Co.
müssen am Ende des Semesters zwingend für die 1. Prüfungsperiode angemeldet werden.
Bachelor- und Masterarbeit
Die Bachelor- oder Masterarbeit wird von Ihnen im Prüfungsamt angemeldet. Das Anmeldeformular kann per Stu-Mail eingereicht werden.
Bitte achten Sie darauf, dass der vorgesehene Bearbeitungszeitraum eingehalten wird und Ihre Arbeit rechtzeitig gemeldet wird.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Abschlussarbeit im Formularcenter.
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte stellen Sie dafür einen eigenständig formulierten schriftlichen Antrag (Formular) im Prüfungsamt, in dem Sie die Gründe für die beantragte Verlängerung darlegen und den Verlängerungszeitraum angeben. Die höchstmögliche Verlängerungsdauer ist durch die Prüfungsverfahrensordnung (PVO) geregelt.
Wahlmodule anderer Fakuläten
können absolviert werden. Genaueres regelt die jeweilige Fachprüfungsordnung (FPO).
Exmatrikulation
Für die Exmatrikulation ist der Studierendenservice zuständig. Die Studierenden führen die Exmatrikulation selber durch.