Registrierung in der Promovierendenstatistik

Den Link zur Promovierendenstatistik der CAU erhalten Sie vom Dekanat der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät (AEF), sobald Sie Ihre Betreuungsvereinbarung, Ihr Abschlusszeugnis und Ihren Lichtbildausweis - also Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand_in - im Dekanat eingereicht haben.

Aufgrund der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes des Bundes in 2016 und entsprechenden Änderungen des Hochschulgesetzes sowie der Studierendendatenverordnung des Landes Schleswig-Holstein ist die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) verpflichtet und berechtigt, Daten von Ihnen als Promovierende_r zu erheben und an das Statistische Landesamt zu melden.

Erst nach Ihrer Registrierung in der Promovierendenstatistik liegen Ihre Antragsunterlagen vollständig vor und Sie können als Doktorand_in an der AEF angenommen werden.

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