Registrierung in der Promovierendenstatistik
Den Link zur Promovierendenstatistik der CAU erhalten Sie vom Dekanat der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät (AEF), sobald Sie Ihre Betreuungsvereinbarung, Ihr Abschlusszeugnis und Ihren Lichtbildausweis - also Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand_in - im Dekanat eingereicht haben.
Aufgrund der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes des Bundes in 2016 und entsprechenden Änderungen des Hochschulgesetzes sowie der Studierendendatenverordnung des Landes Schleswig-Holstein ist die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) verpflichtet und berechtigt, Daten von Ihnen als Promovierende_r zu erheben und an das Statistische Landesamt zu melden.
Erst nach Ihrer Registrierung in der Promovierendenstatistik liegen Ihre Antragsunterlagen vollständig vor und Sie können als Doktorand_in an der AEF angenommen werden.