Immatrikulation als Promotionsstudierende_r

Wenn Sie als Doktorand_in an der Fakultät angenommen wurden, haben Sie die Möglichkeit, sich als Promotionsstudierende_r an der CAU zu immatrikulieren.

Bitte beachten Sie dabei die entsprechenden Regelungen des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes und der für Sie gültigen Promotionsordnung.

Als deutsche_r oder deutsch gleichgestellte_r Doktrand_in mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung wenden Sie sich hierzu an den Studierendenservice der Universität. In diesem Fall können Sie sich in der Frist vom 15.8. bis 30.9. für das jeweilige Wintersemester bzw. vom 15. 2. bis 15.3. für das jeweilige Sommersemester online einschreiben. Der Studienbeginn ist dann der Semesterbeginn. Informationen zu den Rückmeldefristen finden Sie hier.

Ausländische Doktorandinnen und Doktoranden mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung wenden sich für die Einschreibung als Promotionsstudierende_r bitte an das International Center der Universität. Für Sie gilt ein anderes Einschreibeverfahren.

Für die spätere Zulassung zum Promotionsprüfungsverfahren ist die Einschreibung als Promotionsstudierende_r nicht erforderlich.

 

 

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