Abschluss der Promotion

Abschluss der Promotion:


Nach bestandener Promotionsprüfung (Disputation) haben Sie zwölf Monate Zeit, Ihre Dissertation über die Universitätsbibliothek zu veröffentlichen. Sollte Ihnen die Druckreife für Ihre Dissertationsschrift nicht erteilt worden sein, ist diese vorab in in dem genannten Zeitraum zu erwirken und von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer per Email an das Dekanat zu bestätigen.

In der Promotionsordnung der AEF können Sie die möglichen Arten der Veröffentlichung einer Dissertationsschrift und weitere Vorgaben nachlesen. Die Papierexemplare Ihrer Dissertationsschrift müssen aus Archivierungsgründen auf säurefreiem und alterungsbeständigen Papier gedruckt und ohne Verwendung von Metall- oder Kunststoffteilen gebunden werden. Eine klebegebundene Broschur und ein beidseitiger Druck sind erwünscht. Die Wahl des Formats (DIN A4 oder DIN A5) ist frei, ebenso die Wahl für schwarz-weiß- oder Farbdruck.  

Details zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation über die Universitätsbibliothek können Sie auf den dortigen Webseiten nachlesen.

Zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation wenden Sie sich bitte zunächst an die Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek. Nachdem Sie Ihre Dissertation dort eingereicht und veröffentlicht haben, bestätigt die UB Ihnen und dem Dekanat der AEF dies per Email.

Sobald die Bestätigung der Universitätsbibliothek vorliegt, können Sie einen Termin mit dem Dekanat zur Abgabe der Belegexemplare Ihrer Veröffentlichung und Abholung Ihrer Promotionsurkunde vereinbaren. Wenn Sie eine engliche Übersetzung Ihrer Promotionsurkunde wünschen, ist dies gemäß Promotionsordnung dem Dekanat mitzuteilen.

Mit Einreichung der Belegexemplare der Dissertation und Erhalt der Promotionsurkunde ist das Promotionsverfahren abgeschlossen und Sie haben das Recht zur Führung des Doktortitels.

 

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