Wüstenbergstipendium

Die finanzielle Förderung der Heinz-Wüstenberg-Stiftung richtet sich an Masterstudierende oder Promovierende (altersunabhängig) der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät, die im Rahmen ihrer Masterarbeit bzw. Promotion außergewöhnliche Forschungsvorhaben, verbunden mit Forschungsaufenthalten an anderen Universitäten, vorstellen. Üblicherweise werden zwei Vorhaben pro Jahr gefördert. Die Maximalfördersumme beträgt dabei 2.500€ je Antrag. Die Mittel sind bei Bedarf zur umittelbaren Verwendung direkt bei der Wüstenbergstiftung abzurufen. Es wird erwartet, dass der_die Stipendiat_in  später einen kurzen Abschlussbericht bei der Stiftung einreicht.  

Die Stipendien werden im Rahmen der Bachelor- und Masterurkundenverleihung im Wintersemester (Dezember) vergeben, wobei die Stipendiatinnen und Stipendiaten gebeten werden, ihr Vorhaben kurz (max. zwei Minuten) vorzustellen und die Urkunde persönlich entgegenzunehmen.

Interessierte Bewerber_innen müssen von ihrem_ihrer betreuenden Professor_in vorgeschlagen werden. Es ist mind. ein Befürwortungsschreiben erforderlich. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.

Folgende Unterlagen sind bis zum 15. August eines jeden Jahres über den_die Betreuer_in im Dekanat vollständig als PDF-File per Email einzureichen: 

- formloser schriftlicher Antrag der Kandidatin/des Kandidaten

- Lebenslauf (ausführlich oder tabellarisch)

- Zeugnisse (es wird ein überdurchschnittlicher Abschluss erwartet)

- Darstellung des Forschungsvorhabens (Förderanlass)

- Kostenaufstellung (geplante Kosten mit realistischen Kostenvoranschlägen).

Bei mehreren Bewerbungen erstellt der Graduiertenausschuss eine Rangfolge der Emfpehlungen. Über die abschließende Förderung entscheidet die Heinz-Wüstenberg-Stiftung.

 

 

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