Gestattungsverträge

Wenn Sie als Doktorand_in ohne Arbeitsvertrag an der Universität tätig sind, z. B. in einem Labor oder auf einem der Versuchsgüter der CAU, haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin einen sog. Gestattungsvertrag abzuschließen, in dem bestimmte Rechte und Pflichten beider Seiten festgelegt werden.

Ein Muster eines solchen Gestattungsvertrags können Sie hier finden. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Vorlage handelt, die den jeweiligen spezifischen Gegebenheiten angepasst werden kann. In jedem Fall sollten das betroffene Institut, die Fakultät, vertreten durch das Dekanat, und die Syndika, Frau Daniela Geißler, dem endgültigen Vertrag zustimmen.

 

 

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