Graduiertenförderung

Informationen zum Landesgraduiertenstipendium der CAU Kiel sowie weitere Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Sie keine Förderung erhalten können, wenn Ihre Promotion bereits mit in- und ausländischen Mitteln aus öffentlicher Hand gefördert wurde!

Die Förderung durch ein Landesgraduiertenstipendium beträgt € 1.350 monatlich und wird jeweils zum Monatsersten ausgezahlt. Die Bewilligung erstreckt sich zunächst auf ein Jahr und kann nach erfolgreicher Antragsstellung für ein weiteres Jahr ausgesprochen werden.

ACHTUNG:

ES WERDEN AUFGRUND EINER PRÄSIDIUMSENTSCHEIDUNG ZUR ZEIT KEINE NEUANTRÄGE ANGENOMMEN!
VERLÄNGERUNGSANTRÄGE SIND WEITERHIN MÖGLICH.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Graduiertenzentrums.

 

Es gelten folgende verbindliche Einreichungsfristen:

Für Neuanträge und Verlängerungen: 

30. April für einen Förderbeginn zum 01. Oktober eines Jahres

15. Oktober für den Förderbeginn zum 01. April eines Jahres

 

Bitte reichen Sie bei einem Erstantrag folgende Unterlagen ausschließlich in elektronischer Form (ein PDF-File in exakter Dokumentenfolge wie unten vorgegeben) im Dekanat (dekanat@agrar.uni-kiel.de) ein:

  • Formular "Ergänzende Angaben"
  • Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Examenszeugnisse in Kopie
  • Kopie des Annahmeschreibens Ihrer Fakultät 
  • zwei Empfehlungsschreiben inkl. einem Ihrer_Ihres Betreuer_in an der CAU
  • Darstellung Ihres Promotionsvorhabens mit Arbeits- und Zeitplan sowie dem aktuellen Stand der Vorarbeiten (Exposé)
  • kurze Zusammenfassung Ihres Exposés auf max. einer Drittel Seite
  • eine halbseitige allgemeinverständliche Darstellung Ihres Promotionsprojektes
  • Die Fakultät behält sich vor, weitere Gutachten einzufordern.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie die Verantwortung dafür tragen, dass Ihr Antrag fristgerecht im Dekanat der für Sie zuständigen Fakultät eingeht. Der Antrag muss in elektronischer Form als ein einziger pdf-Scan im Dekanat eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen genau wie in der oben aufgeführten Reihenfolge eingescannt werden müssen; weitere Unterlagen können Sie danach gerne hinzufügen.  

 

Bei fehlenden Dokumenten ist eine Bearbeitung Ihres Antrages leider nicht möglich.

 

 

Verlängerungsanträge

Verlängerungsanträge sind gemäß der weiter oben angegebenen Frist beim zuständigen Dekanat einzureichen.

Im Rahmen von Verlängerungsanträgen reicht es aus, anstelle des Exposés einen Arbeits- und Zeitplan für den beantragten weiteren Bewilligungszeitraum unter Darstellung des bisherigen sachlichen und zeitlichen Verlaufs der Arbeit einzureichen. Zudem sollte eine Stellungnahme des_der Hauptbetreuer_in zum Fortgang der Arbeit eingereicht werden. Der Antrag muss als ein einziger pdf-Scan einreicht werden. Bitte scannen Sie die Dokumente unbedingt in der folgenden Reihenfolge in einem einzigen Dokument ein:

Anschreiben,

Stellungnahme der Hauptbetreuerin / des Hauptbetreuers,

Darstellung des bisherigen zeitlichen und sachlichen Verlaufs des Projekts

Arbeits- und Zeitplan.

 

Bitte beachten Sie, dass Verlängerungsanträge für ein 3. Jahr nur in besonders begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden.

 

 

Mitteilungen

Forschung & Projekte