Promotionsordnungen

Promotionsordnungen

Übergangsbestimmungen:
Doktorandinnen und Doktoranden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung an der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät bereits als Doktorandin oder Doktorand angenommen worden sind, beenden Ihr Promotionsstudium nach der neuen Promotionsordnung.
Doktorandinnen und Doktoranden, die vor dem 1. März 2012 durch die Fakultät angenommen wurden, können die Promotionsprüfung auf schriftlichen Antrag nach der bis dahin gültigen Promotionsordnung durchführen.
Fast-Track-Doktorandinnen oder –Doktoranden, die vor dem 1. Juli 2020 durch die Fakultät angenommen wurden, können auf Antrag Ihre Promotion mit gleichzeitigem Erwerb des Masterabschlusses in der für sie gültigen Version der Promotionsordnung vom 09. Dezember 2011 abschließen.

Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Richtlinien der CAU zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Merkblätter

Handreichung zum Thema Predatory Publishing
 

 

 

Mitteilungen

Forschung & Projekte