Verfahren

Habilitationsschrift

Zur Förderung des wissenschaflichen Nachwuchses gibt die Fakultät Gelegenheit, die Fähigkeit zur selbständigen Forschung und Lehre durch eine Habilitationsschrift und ein wissenschaftliches Kolloquium nachzuweisen. Voraussetzung für die Habilitation ist der Doktorgrad der Agrarwissenschaften, der Ökotrophologie oder eine gleichwertige Qualifikation. Die Habilitationsschrift soll aufgrund eigener Untersuchungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers neue wissenschaftliche Erkenntnisse bringen.

Habilitationsausschuß

Für die Beurteilung der Habilitationsschrift bestellt der vom Fakultätskonvent gewählte Habilitationsausschuss unter den Vorsitz der Dekanin bzw. des Dekans mindestens vier Professorinnen/ Professoren als Gutachter_innen. Aufgrund der vorliegenden Gutachten empfiehlt der Habilitationsausschuß dem Fakultätskonvent die Annahme oder Ablehnung der Habilitationsschrift.

Kolloquium

Das Kolloquium folgt nach Annahme der Schrift. Es besteht aus einem wissenschaftlichen Vortrag mit anschließender Aussprache, die sich auf das gesamte Fach erstreckt, für das die Habilitation beantragt wird. Mit dem Probevortrag soll die Bewerberin bzw. der Bewerber nachweisen, dass er_sie in der Lage ist, einen wissenschaftlichen Sachverhalt seines_ihres Faches in knapper Form darzustellen und zu vertreten. Der Vortrag soll nicht aus dem Gebiet der Habilitationsschrift stammen. Wird die mündliche Habilitationsleistung vom Habilitationsausschuss angenommen, so ist das Habilitationsverfahren erfolgreich beendet.

Lehrbefähigung

In der Habilitationsurkunde wird der Bewerberin bzw. dem Bewerber die Lehrbefähigung für das Fach bescheinigt, in dem die Habilitation erfolgte, und das Recht verliehen, dem von ihm_ihr geführten Doktorgrad den Zusatz 'habilitatus' ('habil.') anzufügen. Auf Antrag erteilt das Präsidium der Universität die Lehrbefugnis (Venia legendi) mit dem Recht zur Führung der akademischen Bezeichnung 'Privatdozent' oder 'Privatdozentin' (Priv.- Doz.).

Hinweis zur Abgabe der gedruckten Exemplare: Alle für die Gutachter_innen und für die Veröffentlichung bestimmten Druckexemplare der Habilitationsschrift sind im Dekanat abzugeben. Hinsichtlich der Druckqualität gelten die gleichen Bedingungen wie für Dissertationen. Aus Archivierungsgründen muss die Arbeit auf säurefreiem und alterungsbeständigen Papier gedruckt und ohne Verwendung von Metall- oder Kunststoffteilen gebunden werden. Eine klebegebundene Broschur und ein beidseitiger Druck sind erwünscht. Die Wahl des Formats (DIN A4 oder DIN A5) ist frei, ebenso die Wahl für schwarz-weiß- oder Farbdruck. Bitte informieren Sie sich hier. Nach erfolgreicher Beendigung des Habilitationsverfahren werden die für die Veröffentlichung bestimmten Druckexemplare der Habilitationsschrift vom Dekanat an die UB weitergeleitet.

 

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