Die APL-Professur

Die Universität, vertreten durch die Präsidentin oder den Präsidenten, vergibt den Titel der Außerplanmäßigen Professorin oder des Außerplanmäßigen Professors auf Empfehlung der Fakultät.

Es gilt der  Leitfaden zur Beantragung einer APL-Professur, den das Präsidium am 2. Februar 2016 beschlossen hat.

Die Beantragung einer APL Professur erfolgt frühestens vier Jahre nach der Habilitation. Der Konvent der AEF hat weiterhin beschlossen, dass ein Antrag frühestens 10 Jahre nach der Promotion erfolgen kann.

Bei Nichtvorliegen der Lehrbefugnis kann der Habilitationsausschuss das Vorliegen habilitationsäquivalenter Leistungen beschließen. Maßgeblich dafür ist die 

Leitlinien - Mindeststandards - der Fakultät zur Bewertung eines Antrags auf Erteilung der APL 

Die Habilitationsordnung der Fakultät befindet sich zur Zeit in Überarbeitung. Bitte erfragen Sie die künftig geltende Ordnung im Dekanat..

Bitte reichen Sie nur vollständige Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge als PDF-Emailanhang im Dekanat  (dekanat@agrar.uni-kiel.de; z. Hd. Maren Brechtefeld) ein: 

  1. ein in deutscher Sprache und/oder englischer Sprache abgefasster Lebenslauf, der insbesondere über den Bildungsgang und die wissenschaftliche Fortbildung nach Beendigung des Hochschulstudiums Auskunft geben soll,
  2. Kopien der Urkunden über
  • den erfolgreichen Abschluss des Studiums (Staatsexamen, Diplom, Bachelor und Master bzw. der Nachweis einer gleichwertigen wissenschaftlichen Qualifikation,
  • die Promotionsurkunde bzw. der Nachweis einer gleichwertigen wissenschaftlichen Qualifikation und 
  • die Verleihung der venia legendi sowie
  • ggf. die Urkunden über die Facharztanerkennung, die Habilitation oder die Ernennung zur Juniorprofessorin/zum Juniorprofessor,
  1. ein Schriften- und Vortragsverzeichnis
  2. eine Aufstellung über die bisherige Lehrtätigkeit mit den dazugehörigen Evaluationsergebnissen; insbesondere die Darstellung des Eigenanteils bei Lehrveranstaltungen, die von mehreren Personen angeboten werden.
  3. eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers  über ihre oder seine Staatsangehörigkeit und – falls die Bewerberin bzw. der Bewerber nicht im öffentlichen Dienst steht – ein polizeiliches Führungszeugnis; sowie eine Erklärung über disziplinarrechtliche Verurteilungen oder eventuell anhängige Straf- und förmliche Disziplinarverfahren.
  4. eine Lister der bisher eingeworbenen Projekte und/oder Drittmittel,
  5. eine Liste der abgeschlossenen betreuten Dissertationen und anderer akademischer Abschlussarbeiten,
  6. erreichte Listenplätze bei Berufungen, - Mitarbeit in akademischen Gremien

 

Das Präsidium überpfüft nach der Empfehlung die eingereichten Unterlagen und fordert ggf. weitere Informationen ein.

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